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Untersuchungen zur Trennwirkung von Feldwegen verschiedener Ausbaustandards auf Feldcarabiden

 

5 Ergebnisse

5.1 Markierung und Wiederfang

5.1.2 Wiederfänge

Die Verteilung aller im Versuchszeitraum an den fünf Wegabschnitten wiedergefangenen Carabiden (Summe = 887), die sich aus 17 Arten sowie weiteren Arten aus der Gattung Amara zusammensetzen zeigt Tabelle 7 .

Acht der im Gebiet vorkommenden Carabidenarten, sowie die als Gruppe behandelte Gattung Amara konnten in ausreichender Anzahl markiert und wiedergefangen werden (grüne Spalten in Tab. 7); sie stellen 843 der insgesamt 887 Wiederfänge am Weg.

 

5.1.2.1 Das räumliche Verteilungsmuster der Wiederfänge

Tabelle 8 zeigt die Häufigkeit der Wegüberquerungen (Wiederfänge auf der Bankettseite, b) im Verhältnis zu den Nicht-Überquerungen (Wiederfänge auf der Ackerseite, a). Das Überquerungsverhältnis b/a ist ein Maß für die Trennwirkung des entsprechenden Wegabschnitts. Je höher der Wert für b/a, desto geringer ist die Barrierewirkung dieser Ausbauvariante des Feldwegs. Die Barrierewirkung nimmt somit in der Reihenfolge Asphalt, Drainbeton, Verbundpflaster, Rasenstein und Schotter zu. Dies entspricht genau der umgekehrten Reihenfolge der Arbeitshypothese (s. Kap. 1, Einleitung). Die Unterschiede zwischen den Überquerungsverhältnissen der einzelnen Wegabschnitte sind jedoch meist gering.

Zur leichteren Identifizierung der Arten in Säulendiagrammen wird für jede Art eine bestimmte Farbe beibehalten. Die Anordnung hingegen wird für eine optimierte Darstellung immer so gewählt, dass die Arten mit den höchsten Wiederfangzahlen hinten stehen und die Anzahl pro Art (also pro Reihe) von vorne nach hinten stetig zunimmt.

Abbildung 9 zeigt die Verteilung der Wiederfänge aus den acht am häufigsten wiedergefangenen Arten zuzüglich der Gattung Amara (Summe = 843) auf die einzelnen Wegabschnitte. In Abbildung 10 wird dieses Diagramm um 90° gedreht, wodurch die Verteilung auf die neun Taxa deutlich wird.

Eine generell niedrige Wiederfangrate beim Schotter-Abschnitt ist in Abbildung 9 deutlich erkennbar, sowohl die Acker- wie auch die Bankettseite sind betroffen. Die vermehrten Wiederfänge beim Rasenstein (Variante 3) sind auf die zusätzliche dritte Freilassungsstelle zurückzuführen (s. Abschn. 4.1.4). Hierdurch wurde am Rasenstein im Vergleich zu den anderen vier Wegevarianten die 1,5-fache Anzahl markierter Carabiden freigesetzt. Dagegen sind die Wiederfänge beim Verbundpflaster trotz des fehlenden vierten Fallenpaares (s. Abschn. 4.1.2) nicht niedriger, als die der anderen Wegabschnitte. Eine höhere Wiederfangrate auf der Freilassungsseite (Arbeitshypothese) ist an keinem der fünf Wegabschnitte festzustellen.

Die Verteilung der Wiederfänge aus den Abbildungen 9 und 10 auf die einzelnen Fallen zeigt Abbildung 11 . Zwei der 843 Wiederfänge fehlen, weil sie in einem Fallenpaar gefangen wurden, das nur am Anfang der Untersuchung noch installiert war. Zu beachten ist, daß die jeweils außen liegenden Fallenpaare der Positionen 1 und 4 nicht direkt mit den beiden in Höhe der Freilassungspunkte liegenden Fallenpaare der Positionen 2 und 3 verglichen werden dürfen. Sie werden von den markierten Carabiden nicht so häufig angelaufen, wie die beiden zentralen Fallenpaare.

Abbildung 11 zeigt, daß die Wiederfangzahlen der einzelnen Fallen eines Wegabschnitts trotz Aufsummierung der Wiederfänge aller Arten stark streuen. Auch im Überquerungsverhältnis b/a spiegelt sich natürlich diese Streuung wieder. Die Streubreite des Überquerungsverhältnisses wird bei Betrachtung der vier am häufigsten wiedergefangenen Arten noch deutlicher (Tabelle 9) .


Wiederfänge in den Sternfallen:

In den Sternfallen konnten während des gesamten Versuchszeitraums fünf Wiederfänge registriert werden. Sie beschränkten sich auf Falle St 1 im Winterroggen und Falle St 2 in der Wintergerste (s. Abb. 7). Vier der fünf Wiederfänge fanden erst nach der Ernte statt.

Von welchem Freilassungspunkt die Sternfalle jeweils angesteuert wurde, bleibt offen. Der direkteste Weg von der nächstliegenden Freilassungstelle betrug jedoch 55 Meter zur Falle im Winterroggen-Feld und 48 Meter zur Falle im Wintergerste-Feld.

Nur bei zwei dieser Carabiden konnte aufgrund der Markierung der Freilassungszeitpunkt entschlüsselt werden. Ein Harpalus tardus wurde innerhalb vier Tage nach seiner Freisetzung vom 06.07. in Falle St 1 wiedergefangen. Ein Poecilus lepidus brauchte nach seiner Freisetzung am 17.08. zwischen 4 und 21 Tagen bis zu seinem Wiederfang in Falle St 2 (Leerung 07.09.). Bei den restlichen drei Wiederfängen handelt es sich um Exemplare von Calathus fuscipes. Weil die Codierungsmöglichkeiten durch einfache Markierung der linken oder rechten Flügeldecke nur auf zwei begrenzt waren, lassen sich die Freisetzungszeitpunkte dieser drei Laufkäfer nicht eindeutig bestimmen. Zwei rechts gelochte Calathus fuscipes waren bis zum 15.09. in Falle St 1 wiedergefangen worden (Wanderungszeit entweder zwischen 6 und 14 oder zwischen 40 bis 48 Tagen). Ein links gelochtes Exemplar erreichte bis zum gleichen Tag Falle St 2 (0 bis 5 bzw. 23 bis 31 Tage).

 

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