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Untersuchungen zur Trennwirkung von Feldwegen verschiedener Ausbaustandards auf Feldcarabide

 

Anhang: Richtlinien für die Planung der Ausbaustandards von Feldwegen

Welche Richtlinien ergeben sich nun für die Planung der Ausbaustandards von Feldwegen?

Die im folgenden aufgeführten Richtlinien sind nicht zwingend aus den Ergebnissen der vorliegenden Diplomarbeit ableitbar. Sie stellen eine Empfehlung dar, die die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit mit einbezieht.

  1. Grundsätzlich erfolgt die Dimensionierung des Ausbaustandards durch die zu erwartende Verkehrsbelastung. Die Mitbenutzung von Wirtschaftswegen durch außerlandwirtschaftliche Fahrzeuge (Vereine, Pächter) sollte jedoch nicht zu einem höheren Ausbaustandard führen.
  2. Die Einbeziehung standörtlicher ökologischer Faktoren in die Planung muß immer gewährleistet sein. In ökologisch sensiblen Bereichen (Naturschutzgebiete, Feuchtbiotope) muß eine Minimierung abiotischer Gradienten über den Fahrgassen erfolgen. Dies kann nur durch die Realisierung des Minimal-Ausbaustandards beim Bau erforderlicher Wirtschaftswege geschehen.
  3. Grundsätzlich ist zu überlegen, ob ein geringerer Ausbaustandard der Deckschicht vertreten werden kann. Nach BATZ (1985) erfordert z. B. allein die Mitbenutzung durch das Fahrrad nicht unbedingt die gebundene Decke (Beton, Asphalt). Ausreichender Standard für die Deckschicht ist ein feinkörniger Mineralbeton, der sich leicht verdichtet. Bei Verlust der "Feinauflage" sind diese Wege mit dem Fahrrad jedoch kaum noch befahrbar und müssen dann ausgebessert werden.

    Auf hohe Ausbaustandards (verbunden mit hohen Erstellungskosten) sollte zugunsten häufigerer Ausbesserungen (höhere Unterhaltskosten) verzichtet werden, wo immer das möglich ist. Bei Fremdzuschüssen zum Neubau von Wirtschaftswegen sind niedrige Ausbaustandards auch dann zu bevorzugen, wenn die periodischen Unterhaltskosten für den Unterhaltspflichtigen (in der Regel die Gemeinden) höher ausfallen werden (s. a. METTERLEIN 1987).

  4. Rasengitterstein-Wege:
    Sie sind im Randbereich (oder gar innerhalb) von Feuchtgebieten dann unabdingbar, wenn Belastungskräfte durch schwere Fahrzeuge eine stabile Tragdecke erforderlich machen. Rasengittersteine halten den Belastungskräften von landwirtschaftlichen oder sonstigen Fahrzeuge sehr gut stand und bieten Bodenarthropoden zusätzlichen Lebensraum. Die Kosten für einen Feldwegausbau mit Rasengittersteinen sind jedoch sehr hoch. Zudem können die Hohlräume der Rasensteine binnen kurzer Zeit mit Ackerkrume zugesetzt werden, wonach der Rasensteinweg in den Fahrspuren vegetationsfrei bleibt.
  5. Gräben sollen auf ein Minimum reduziert werden. Befestigte Gräben dürfen zum oberen Rand hin nicht zu steil auslaufen (z.B. Halbkreisprofil), weil darin gefangene Bodenarthropoden nicht mehr entkommen können (s. BARNA et al. 1988).
  6. Wegbegleitend sollten breite Säume geschaffen werden. Gerade bei der Gesamtplanung für neu anzulegende Wege sollen Raumordnungsbehörden und Flurbereinigungsverbände jederseits der Bankette wenigstens 2 m breite Saumstreifen einkalkulieren (Mindestbreite ohne Bankett). Die Bedeutung von Wegrainen und Feldhecken als Rückzugs- und Überwinterungshabitate belegen zahlreiche Arbeiten: SCHERNEY (1960), SCHERNEY (1961), DESCENDER (1982), HÖPPNER (1983), KOKTA (1989), JENSEN et al. (1989), WELLING (1990), TIMMERMANN (1991) und RUPPERT (1993).

    Die Wegraine sollten nur einmal jährlich im September gemäht werden. Durch die Einsaat der Unkrautsamen in die Ackerrandbereiche sind wegen des folgenden Bodenumbruchs kaum Ertragseinbußen zu erwarten.

    Die maximale Feldbreite sowie die resultierende Netzdichte der Feldwege sollte an den Aktionsräumen und der Eindringtiefe der wichtigsten natürlichen Regulatoren in die Nutzflächen orientiert sein (MADER 1988).

 

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